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Ihr Wahlarzt OA Dr. Mykola Dmyterko

Als „Wahlarzt“ bezeichnet man Ärzte, die keinen Vertrag mit einer bestimmten bzw. nicht mit allen Krankenkassen (GKK, BVA, SVA, KFA ...) haben. Der Wahlarzt kann dadurch seine erbrachten Leistungen nicht direkt mit der Krankenkasse abrechnen – das heißt, Sie können Ihre E-Card hier nicht benützen.

Dr. Mykola Dmyterko

Abrechnung und Kostenerstattung

Patienten haben das Recht, sich einen Arzt ihrer Wahl (Wahlarzt) auszusuchen, auch wenn dieser Arzt keinen Vertrag mit der Krankenkasse des Patienten hat. Da der Wahlarzt die ärztlichen Leistungen nicht direkt mit der Krankenkasse des Patienten abrechnen kann, stellt der Wahlarzt eine Honorarnote aus, die vom Patienten vorerst beglichen wird. Darauf folgend kann der Patient diese Honorarnote (inkl. der Zahlungsbestätigung) bei seiner Krankenkasse einreichen und teilweise Kostenerstattung beantragen.

Der Patient erhält ca. 80 % jenes Betrages rückerstattet, den ein Kassenarzt (nach Kassentarif) für dieselbe Leistung erhalten würde (rechtliche Grundlage: § 131 ASVG). Hier gilt zu beachten, dass dies nicht zwangsläufig 80 % der bezahlten Honorarnote beim Wahlarzt ausmachen muss, da Wahlärzte in der Gestaltung ihrer Honorare nicht an Kassentarife gebunden sind bzw. es sich auch um reine Privatleistungen handeln kann.


Privatleistungen

Handelt es sich um eine reine Privatleistung, erhalten Sie als Patient keine Kostenerstattung von Ihrer Krankenkasse.

Ich bin in meinen beiden Ordinationen in 1060 Wien und Neulengbach als Wahlarzt tätig. Außerdem können Sie im Sanatorium Hera in 1080 Wien operiert werden.

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